Psychotherapie

Neu gilt seit dem 1. Juli 2022 in der Schweiz das Anordnungsmodell für Psychotherapie. Das bedeutet, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit entsprechender Qualifikation und Zulassung ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen können, sofern die Diagnose einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung gestellt wird und die Behandlung auf ärztliche Anordnung hin erfolgt.

Aktuell haben Sie in unserer Praxis folgende Möglichkeiten. Gerne besprechen wir das für Sie passende Abrechnungsmodell im Erstgespräch.

Kostenübernahme durch die Grundversicherung
(Neues Anordnungsmodell)

Sofern Sie die Bedingungen erfüllen, ist seit dem 01. Juli 2022 eine Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkassen möglich. Für diese Variante ist zwingend eine ärztliche Anordnung nötig.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Hausarzt über die Bedingungen und Begrenzungen.

Selbstzahler

Sie bezahlen Ihre Behandlung selbst. Es gelten die selben Tarife wie für eine Beratung. Die Rechnung wird Ihnen direkt zugestellt und durch Sie selbst bezahlt.  

Beratung / Supervision

Kosten für Beratung, Persönlichkeitsentwicklung und Supervision werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Die kosten betragen 200.- à 60 min. Die Vor- und Nachbereitungszeit wird zusätzlich zum gleichen Tarif verrechnet. Auch Erstgespräche sind kostenpflichtig.
Die gleichen Tarife gelten sowohl für Gespräche, die telefonisch oder elektronisch erfolgen, wie auch für das Erstellen von Berichten oder anderweitiger Korrespondenz.

Weiterbildungen

Kosten für Weiterbildungen werden individuell berechnet. Gerne stellen wir Ihnen eine Offerte zu.