Neu gilt seit dem 1. Juli 2022 in der Schweiz das Anordnungsmodell für Psychotherapie. Das bedeutet, dass psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit entsprechender Qualifikation und Zulassung ihre Leistungen über die Grundversicherung abrechnen können, sofern die Diagnose einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung gestellt wird und die Behandlung auf ärztliche Anordnung hin erfolgt.
Sofern Sie die Bedingungen erfüllen, ist eine Abrechnung über die Grundversicherung der Krankenkassen möglich. Für diese Variante ist zwingend eine ärztliche Anordnung vor dem Erstgespräch nötig. Diese kann durch Ihre Hausärztin, Ihren Hausarzt ausgestellt werden.
In dieser Variante bezahlen Sie Ihre Behandlung selbst. Die Kosten betragen CHF 200.- à 60 min. Die Vor- und Nachbereitungszeit, telefonische oder elektronische Gespräche sowie das Erstellen von Berichten oder anderweitiger Korrespondenz werden zusätzlich zum gleichen Tarif verrechnet. Die Rechnung wird Ihnen direkt zugestellt und durch Sie selbst bezahlt.
Kosten für psychologische Beratung, Supervision und Selbsterfahrung werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten betragen CHF 200.- à 60 min. Die Vor- und Nachbereitungszeit, telefonische oder elektronische Gespräche sowie das Erstellen von Berichten oder anderweitiger Korrespondenz werden zusätzlich zum gleichen Tarif verrechnet. Die Rechnung wird Ihnen direkt zugestellt und durch Sie selbst bezahlt.
Kosten für Weiterbildungen werden individuell berechnet. Gerne stellen wir Ihnen eine Offerte zu.